Schulgeld/Einschreibegebühr
Für Studierende mit dem Wohnsitz im Kanton Schaffhausen ist die Ausbildung gebührenfrei.
Wer seinen Wohnsitz in den benachbarten Zürcher Gemeinden Feuerthalen, Flurlingen, Laufen-Uhwiesen oder Dachsen hat, kommt in den Genuss einer interkantonalen Schulgeldvereinbarung und bezahlt ebenfalls kein Schulgeld. Dies gilt auch für Bewohner der Thurgauer Gemeinden des Bezirks Diessenhofen; diese Gemeinden übernehmen das Schulgeld.
Ausserhalb der genannten Orte Wohnende müssen die KBM II in ihrem Kanton besuchen oder eine Kostengutsprache des Kantons beibringen.
Für alle wird eine Einschreibegebühr von Fr. 1'000.- erhoben. Sie umschliesst die Lehrmittel ohne Taschenrechner und die Prüfungsgebühren. Definitiv angemeldet ist, wer die Einschreibegebühr bezahlt hat. Angemeldete, die den Kurs nicht beginnen bzw. vorzeitig abbrechen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr.