Vereinbarung über die Entschädigung für Berufslernende
Die Industrie- und Wirtschaftsvereinigung der Region Schaffhausen (IVS), der Kantonale Gewerbeverband (KVG), der Kaufmännische Verband Schaffhausen (KVS), die Pro City Schaffhausen und die Lehrlingsausbildung des Kantons und der Stadt Schaffhausen (lea-sh) empfehlen den Lehrbetrieben, sich mit einer pauschalen Lehrmittelentschädigung an den Kosten zu beteiligen (für die 3-jährige Lehre ca. Fr. 900.-, für die 2-jährige Lehre ca. Fr. 500.-). Ob die Auszahlung im Sinne einer administrativen Vereinfachung als Pauschalvergütung zu Lehrbeginn erfolgt (wenn die meisten Kosten anfallen und der Lohn noch klein ist) oder in jährlichen Raten, bleibt den einzelnen Firmen überlassen.
Für die Sprachaufenthalte empfehlen sie, dass die Lehrbetriebe 50% der Kosten übernehmen und 50% der Abwesenheit im Betrieb als bezahlter Urlaub vergütet wird. Sofern die Zertifikate bestanden werden, wird den Betrieben empfohlen, sich ebenfalls mit 50% an den Prüfungsgebühren zu beteiligen und die Reisekosten zu den Prüfungen zu 100% zu übernehmen.
http://berufsbildung-sh.ch/berufsbezogene-beiblaetter/