Aufnahmebedingungen

Wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Kauffrau / Kaufmann erweiterte Grundbildung mit einer Gesamtnote von mindestens 4,7 besitzt, wird definitiv aufgenommen.

Wer diese Voraussetzung nicht erbringt bzw. über einen anderen vergleichbaren eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss verfügt, kann provisorisch aufgenommen werden. Dafür ist ein Gespräch mit der Abteilungsleiterin, Christine Wüscher, notwendig.